

Der wachsende Onlinehandel führt auch zu einem wachsenden Verpackungsmüllberg. Durch die Verpackungsverordnung soll eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet werden. Daher müssen sich alle gewerblichen Internethändler einem sog. Entsorgungssystem anschließen.
Viele Entsorgungsunternehmen bieten einfache Lösungen für kleine bis mittlere Internethändler an. Je nach gewähltem Modell kann ein Online-Shop-Betreiber sich für eine bestimmte Menge an Verpackungen in einem bestimmten Zeitraum von seinen Entsorgungsverpflichtungen freistellen lassen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines sog. Beteiligungsvertrages zwischen dem gewählten Entsorger und dem Shop-Betreiber. Die Kosten eines solchen Beteiligungsvertrages variieren von Anbieter zu Anbieter – ein Vergleich lohnt sich.
Folgende Unternehmen sind als Anbieter von Entsorgungssystemen zugelassen:
Der grüne Punkt, Landbell, Interseroh, Vfw, Eko-Punkt, BellandDual, Zentek, Redual, Veolia.
Die Verpflichtung zum Anschluss an ein Entsorgungssystem ist für denjenigen Pflicht,
der eine mit einer Ware befüllte Verpackung erstmals in den Verkehr bringt. Es ist daher
gleichgültig, ob die befüllte Verkaufsverpackung an Händler oder an Endkunden weitergegeben
wird. Die verpackte Ware muss nur typischerweise in dieser Verpackung beim Endverbraucher
anfallen. Ausschlaggebend ist, wer die Ware erstmals verpackt und auf diese Weise in Umlauf bringt.
Alle Verpackungen, die an Kunden weitergegeben werden, müssen entsprechend erfasst sein.
Freimengen gibt es nicht. Außerdem muss auf der Verpackung selbst nicht mehr auf ein
Entsorgungssystem hingewiesen werden. Großhändler müssen bei der zuständigen
Industrie- und Handelskammer jeweils bis zum 1. Mai des darauffolgenden Jahres eine
sog. Vollständigkeitserklärung abgeben.
Als Großhändler definiert die Verordnung Händler mit einem Verpackungsvolumen ab einer Masse von 30 Tonnen Verpackung pro Jahr, wobei der Grenzwert je nach Art des zu entsorgenden Abfalls festgelegt ist. Händler, die unterhalb dieses Schwellenwerts liegen, müssen die Vollständigkeitserklärung nur dann abgeben, wenn sie von der zuständigen Abfallbehörde dazu aufgefordert werden.
Da sich jeder Händler für ein Entsorgungssystem entscheiden muss, kann die Werbung mit dem Umstand, dass man an einem Entsorgungssystem teilnimmt, eventuell abgemahnt werden, da es sich dabei um eine sog. Selbstverständlichkeit handelt. Vereinzelt finden sich auch noch Hinweise in Onlineshops, dass die Verpackung zur Entsorgung an den Verkäufer zurückgeschickt werden kann. Diese Hinweise müssen entfernt werden. Händlern, die ihrer Pflicht zur Teilnahme an einem Versorgungssystem nicht nachkommen, droht zudem ein Bußgeld bis zu 50.000,– Euro.
Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus arbeitet bei dem Online-Rechtsportal janolaw AG und betreut dort den Bereich Internetrecht. Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit 2000 zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen. Immer mehr Shopbetreiber nutzen die anwaltlichen Leistungen von janolaw erfolgreich für ihr Business. Erfahrene Rechtsanwälte klären Fragen zum Online-Handel sofort verbindlich am Telefon. Für dauerhafte Rechtssicherheit im E-Commerce sorgt der komfortable AGB Hosting-Service, die Update-Services für eBay und Amazon. Mehr als 1.000 Dokumente leisten schnell und unkompliziert juristische erste Hilfe zum Download.
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Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Verbraucher zukünftig bei kostenpflichtigen Onlineangeboten mit deutlichen Hinweisen von vorneherein besser vor versteckten Preisangaben schützen. Nach dem neuen Gesetz gegen Kostenfallen im Internet müssen Shopbetreiber bzw. Verkaufsplattformen kostenpflichtiger Leistungen - egal ob Waren oder Dienstleistungen - Verbrauchern unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und verständlich
in hervorgehobener Weise anzeigen.
Der Bestell Button muss zukünftig eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, z.B. mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine entsprechende unmissverständlichen Formulierung tragen (vgl. §312 g Abs. 3 BGB n.F.). In der Gesetzesbegründung werden als zulässige Alternativen
genannt. Handelt es sich bei dem Angebot jedoch um Ware, die unverbindlich angeboten wird, dann sollte um Missverständnissen zu vermeiden die Bezeichnung „kaufen“ nicht verwendet werden.
Unzulässig sind nach der Gesetzesbegründung folgende Formulierungen wie:
Im wesentlichen sind zwei Dinge zu beachten: Die oben genannten Angaben zum Vertragsgegenstand und der eindeutig beschriftete Bestell-Button müssen räumlich eng zusammen, d.h. ohne scrollen zu müssen auf der letzten Seite des Bestellprozesses angezeigt werden. Nur wenn diese beiden Anforderungen erfüllt sind, gibt der Verbraucher mit dem Anklicken des Buttons auch eine rechtsverbindliche Bestellung ab.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es wird nach Ablauf einer dreimonatigen Übergangsfrist, innerhalb derer die Online-Anbieter ihren Bestellvorgang anpassen können, dann voraussichtlich zum 1. Juli oder 1. August 2012 in Kraft treten. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, setzt sich der Gefahr einer Abmahnung aus.
Shopbetreiber sollten für einen durchgehend reibungslosen Verkauf die Neuerungen und daraus evtl. notwendig werdende Anpassungen in Ihrem Onlineshop zeitnah umsetzen. Für die technische Unterstützung sollten Sie den Hersteller Ihres Shopsystems bzw. bei Verwendung eines zugekauften Templates den Ersteller kontaktieren.
Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus arbeitet bei dem Online-Rechtsportal janolaw AG und betreut dort den Bereich Internetrecht. Die janolaw AG ist mit über zehnjähriger Erfahrung einer der führenden Rechtsdienstleister im Internet. Shopbetreiber nutzen die preiswerten AGB-Services der janolaw AG bereits seit Jahren erfolgreich für ihr Business. Für dauerhaften Abmahnschutz sorgt der speziell auf den innerdeutschen Warenverkauf im Internet zugeschnittene AGB Hosting-Service für Onlineshops mit rechtssicheren Dokumenten, automatischen Updates und Abmahnkostenhaftung. Bei Fragen zum Online-Handel helfen erfahrene Rechtsanwälte verbindlich am Telefon und mehr als 1.000 Mustervorlagen und individuell anpassbare Dokumente leisten juristische erste Hilfe zum Download.
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Ab sofort gibt es in unserem Blog eine neue Rubrik. Unter „Rechtliches“ halten wir Sie in Kooperation mit der janolaw AG nun regelmäßig über alles auf dem Laufenden, was für den E-Commerce, also auch für Ihren Online-Shop rechtlich relevant ist: aktuelle Gesetzestexte, Entwicklungen, Rechtsgrundlagen sowie kommende Beschlüsse.


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